Berichterstattung durch den Compliance-Beauftragten

Der Compliance-Beauftragte berichtet dem Hochschulrat und dem Rektorat schriftlich einmal im Jahr über seine Tätigkeit. Der Bericht führt

  • die Zahl der Eingaben, der in Bearbeitung genommenen Eingaben,
  • der abgeschlossenen Eingaben sowie gegebenenfalls
  • der Fälle an, in denen die oder der Compliance-Beauftrage ohne Eingabe tätig war.

Er enthält ferner Angaben dazu,

  • wie viele Eingaben durch Maßnahmen innerhalb der Universität abgeschlossen wurden,
  • wie viele Eingaben hiervon durch den Compliance-Beauftragten abgeschlossen werden konnten und
  • wie viele Eingaben nach außen zur Weiterverfolgung an Strafverfolgungsbehörden oder vergleichbare öffentliche Stellen abgegeben wurden.

Der Compliance-Beauftragte kann den Bericht im Übrigen nach eigenem Ermessen ergänzen.

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